Saturday, March 13, 2010

Missbrauchtumspflege und katholische Sexuallehren

Liebe Brüdern und Schwestern,

oft wurde ich in den vergangenen Tagen befragt, ob mir als Klosterschülerin denn auch Gewalt angetan worden sei. Nein, sage ich stets, aber leider sei mir selbst oft die Hand ausgerutscht. Zudem sei ich persönlich und als Frau an sich ja zu wenig attraktiv gewesen. Der ästhetische oder mathematische Missbrauch, dem ich zum Opfer fiel, ist verjährt und halbwegs verdaut.

Keine bessere Gelegenheit jedoch, wiedereinmal die Lehren der katholischen Kirche in Sachen Liebe, Sex und Zärtlichkeit in Erinnerung zu rufen. Hier die schönsten Stellen aus dem Katechismus aus den 30er Jahren:
Das sechste Gebot verbietet alles, "was der menschenwürdigen Fortpflanzung des Menschengeschlechts entgegengesetzt ist." Das gilt für Gedanken, Worte und Werke.
Fornikation ist der Geschlechtsakt zwischen zwei ledigen Personen. "Diese schwere Sünde unterscheidet sich von den anderen Sünden dadurch, daß sie außer der Unkeuschheit keine andere spezifische Bosheit in sich enthält." Handelt es sich dabei um Prostitution, muss dies "wenigstens auf Befragen des Beichtvaters angegeben werden."

Die direkt herbeigeführte Pollution (auch bei Frauen, wenn auch ohne Samenaustritt) ist immer schwer sündhaft. Nicht aber die indirekte. "Positive Unterdrückung der von selbst eintretenden Pollution ist nicht Pflicht. Man darf sich also passiv verhalten, vorausgesetzt, daß keine Gefahr der Einwilligung besteht."

"Demnach ist es erlaubt, zu baden, Waschungen vorzunehmen, zu reiten usw., auch wenn man voraussieht, daß infolge besonderer Veranlagungen Pollution eintritt. Ebenso ist es gestattet, sehr lästiges Jucken durch Reiben zu vertreiben ... Im Zweifel über die Ursache des Juckens ist Reiben erlaubt, wenn nur geringe geschlechtliche Regungen eintreten."

Hier hat die Kirche eine nützlichen Differenzierung der Körperteile vorgenommen:

"Wegen ihres verschiedenen Einflusses auf die Erregung der geschlechtlichen Lust werden die Körperteile eingeteilt in ehrbare (Gesicht, Hände, Füße), sog. weniger ehrbare (Brust, Rücken, Arme, Schenkel), sog. unehrbare (Geschlechtsteile und Partien, die ihnen sehr nahe sind)."

Eine wichtige Unterscheidung ist die, ob es sich bei den Körperteilen um die des eigenen oder eines Fremdkörpers handelt. Aber: "Am eigenen Körper unehrbare Teile aus einem vernüftigen Grunde aunschauen ist erlaubt."

Abschließend die Definition der Äußeren Sünden gegen die Schamhaftigkeit: "Hierher gehören Blicke, Berührungen, Umarmungen, Küsse, Gespräche, Lieder, Lesungen[!]."
In der Hoffnung, euch in Sachen Ehehygiene und keuscher Lebensführung dienlich gewesen sein zu können:
Schwester Minkasia

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